Aufnahmeantrag des BBW
Alle Mitgliedsinnungen des Landesinnungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Hessen haben für ihre Mitgliedsbetriebe durch Innungs-Eintritt die Mitgliedschaft zum BBW herbeigeführt.
Darüber hinaus kann jede natürliche und juristische Person, die mit dem Dachdeckerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, eine Einzelmitgliedschaft herbeiführen, wenn die Handwerksinnung nicht Mitglied des Berufsbildungswerks des Hessischen Dachdeckerhandwerks ist oder wenn eine solche Innung nicht gebildet ist. Vorausgesetzt ist jedoch die Mitgliedschaft in der Berufsorganisation des Deutschen Dachdeckerhandwerks über einen anderen Landesverband oder durch Einzelmitgliedschaft zum Landesinnungsverband Hessen. Der Nachweis einer solchen Mitgliedschaft ist jährlich zu führen.
Eine entsprechende Beitrittserklärung finden Sie hier: