Teilnehmer :
Berufsangehörige des Dachdeckerhandwerks Dachdeckergesellen, Dachdeckermeister, Führungskräfte, Unternehmer
Programm :
Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten.
Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“), die sinngemäß folgendes vorschreibt:
Werden auf Baustellen Tätigkeiten mit einer erhöhten Brandgefährdung durchgeführt, ist dort bei Tätigkeiten mit einer Brandgefährdung (z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten) oder bei der Anwendung von Verfahren, bei denen eine Brandgefährdung besteht (z. B. Flammarbeiten) für jedes der dabei eingesetzten und eine erhöhte Brandgefährdung auslösenden Arbeitsmittel ein Feuerlöscher für die entsprechenden Brandklassen mit mindestens 6 LE in unmittelbarer Nähe bereitzuhalten. Zugleich sind sämtliche Personen, die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln tätig werden, theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern zu unterweisen.
Wir bieten diese geforderte, praxisorientierte Brandschutzhelfer-Ausbildung als Seminar an. Dabei umfasst die Erstschulung zum/zur Brandschutzhelfer/-in auch eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern.
20.02.2025, 09:00 - 15:00 Uhr
Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2,
DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 250-023
Brandschutzorganisation im Unternehmen
Aufgaben des Brandschutz- und Räumungshelfers:
o Verhalten im Brandfall
o Verhalten im Räumungsfall
o Bestimmung der Anzahl von Brandschutz- bzw. Räumungshelfern
o Verantwortung
Betriebliche Brandschutzorganisation
Brandschutzordnung
Brennen und Löschen in Theorie und Praxis
o Verbrennungsvorgang
o Gefahren durch Brände
o Brandklassen
o Löschmittel und ihre Wirkung
Feuerlöscheinrichtungen
o Wirkungsweise von Feuerlöschern
o Einsatztaktik
Praktische Ausbildung
o Handhabung und Einsatzgebiete von Feuerlöscheinrichtungen
o Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung